Allergenkennzeichnung (LMIV)

Service & Ablauf

Gesetzliche Pflicht, Allergene in Speisen auszuweisen.

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen die 14 Hauptallergene kenntlich gemacht werden – auch bei loser Ware mündlich oder schriftlich. Im Reservierungskontext zählt vor allem, Allergien des Gastes vorab zu kennen.

Werden Allergien im Gästeprofil und in der Reservierung hinterlegt, kann die Küche rechtzeitig reagieren – das erhöht Sicherheit und Servicequalität.

Reservierungen – ohne Provision.

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