DSGVO-Einwilligung (Opt-in)

Technik & Recht

Rechtssichere Zustimmung des Gastes zur Kontaktaufnahme und Datennutzung.

Wer Gäste per E-Mail oder WhatsApp kontaktieren oder ihre Daten für Marketing nutzen will, braucht nach DSGVO eine klare, getrennte Einwilligung (Opt-in). Transaktionale Nachrichten wie die Reservierungsbestätigung sind davon zu unterscheiden.

Best Practice ist die getrennte Erfassung: „Restaurant darf mich kontaktieren“ und „Plattform darf mich kontaktieren“ – jeweils einzeln, widerrufbar und nachweisbar dokumentiert.

Reservierungen – ohne Provision.

Tiktable ist das kostenlose Reservierungssystem von Gastronomen für Gastronomen.