DSGVO-Einwilligung (Opt-in)
Technik & RechtRechtssichere Zustimmung des Gastes zur Kontaktaufnahme und Datennutzung.
Wer Gäste per E-Mail oder WhatsApp kontaktieren oder ihre Daten für Marketing nutzen will, braucht nach DSGVO eine klare, getrennte Einwilligung (Opt-in). Transaktionale Nachrichten wie die Reservierungsbestätigung sind davon zu unterscheiden.
Best Practice ist die getrennte Erfassung: „Restaurant darf mich kontaktieren“ und „Plattform darf mich kontaktieren“ – jeweils einzeln, widerrufbar und nachweisbar dokumentiert.
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